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Information zur Durchführung von Veranstaltungen
Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont
Informationen für Veranstaltende
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Veranstalterinnen und Veranstalter,
wer als Privatperson, Gruppe oder Verein eigenverantwortlich eine Veranstaltung durchführen möchte, ist gemeinsam mit den genehmigenden Behörden für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich.
Für den Veranstaltenden ergeben sich beispielsweise Leitungs-, Organisations- und Verkehrssicherungspflichten aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), um dem Anspruch der Besuchenden an eine sichere Veranstaltung nachzukommen.
Der Landkreis, die Städte und Gemeinden sowie die Polizei im Landkreis Hameln-Pyrmont wollen mit diesem Merkblatt zukünftige Veranstaltende frühzeitig bei der veranstaltungsspezifischen Sicherheitsplanung unter- stützen.
Genehmigungsantrag:
Um eine bestmögliche Planung für alle am Prozess beteiligten Stellen zu gewährleisten, ist eine frühzeitige Antragsstellung unabdingbar. Es wird empfohlen, den Antrag sechs Monate vor Veranstaltungsbeginn zu stellen.
Einen Antrag finden Sie als .pdf am Ende der Seite unter Dokumente.
Grundsätzlich gilt, dass das für Ihren Ort zuständige Ordnungsamt die zentrale Rolle bei der Genehmigung Ihrer Veranstaltung innehat und die erforderlichen Fachbehörden (z.B. Straßenverkehrsamt, Jugendamt, Polizei usw.) im Genehmigungsverfahren beteiligt.
Genehmigungspflichtige Veranstaltungen:
Genehmigungspflichtig sind grundsätzlich alle öffentlichen Veranstaltungen. Als öffentlich gilt eine Veranstaltung insbesondere dann, wenn der teilnehmende Personenkreis nicht abgrenzbar ist (z.B. beim Stadtfest, beim Konzert oder der Party nach Kauf einer Eintrittskarte, usw.), die Veranstaltung öffentlich beworben wird (Flyer, Plakate, soziale Medien, usw.) und/oder eine Bewirtung gegen Entgelt erfolgt.
Private Veranstaltungen sind in der Regel genehmigungsfrei (z.B. Geburtsfeiern, Hochzeitsfeiern, usw.), da nur geladene Gäste Zutritt haben. In einigen Fällen benötigen Sie allerdings auch für private Veranstaltungen eine Genehmigung, z.B. wenn das Baurecht tangiert ist (z.B. Nutzung einer Scheune als Veranstaltungsfläche oder Aufbau von Festzelten).
Sicherheitskonzept:
Gegebenenfalls ist für Ihre Veranstaltung ein Sicherheitskonzept erforderlich, das die veranstaltungsspezifischen Gefahren (An- und Abreise, Unwetterereignisse, Panik, usw.) betrachtet und sicherheitsfördernde Maß- nahmen (Unterbrechung, Abbruch, Räumung, usw.) beschreibt. Dabei gilt, je größer die Veranstaltung, desto umfangreicher muss das Konzept sein.
Für Fragen steht Ihnen das örtlich zuständige Ordnungsamt sowie die örtlich zuständige Polizeidienststelle zur Verfügung
Ansprechpartner/in
| Frau Bürgel | |
| Rathaus der Gemeinde Emmerthal, Zimmer 09 - Ordnung und Brandschutz // EG Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-124 E-Mail: buergel@emmerthal.de | |
Organisationseinheiten
| FB 2 Ordnungsamt | |
| Berliner Straße 15 31860 Emmerthal Telefon: 05155 69-124 E-Mail: ordnungswesen@emmerthal.deHomepage: https://www.emmerthal.de/ | montags, dienstags, mittwochs und freitags 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr montags zusätzlich 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr donnerstags 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr -Termine auch nach Vereinbarung- |