Bekanntmachung: Die Gemeinde Emmerthal sucht eine Schiedsperson
Die Gemeinde Emmerthal sucht für eine fünfjährige Wahlperiode eine Schiedsperson für ihr
Gemeindegebiet.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich um die Übernahme dieses Amtes bewerben.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen. Dabei soll möglichst die außergerichtliche
Schlichtung herbeigeführt und eine Einigung in kleineren Streitigkeiten erzielt werden.
Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich. Eine Aufwandsentschädigung wird gewährt.
Die Schiedsperson sollte über Verhandlungsgeschick verfügen und in der Lage sein, in einem Streitfall
ruhig und sachlich als Vermittler, gemäß dem Leitspruch „schlichten statt richten“, zu agieren.
Hinsichtlich der Eignung für das Schiedsamt enthält § 3 des Niedersächsischen Schiedsämtergesetzes
folgende Bestimmungen:
1. Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
2. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
3. In ein Schiedsamt soll nicht berufen werden, wer
a. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;
b. nicht in Emmerthal wohnt;
c. durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Die Schiedsperson soll in der Sitzung des Rates der Gemeinde Emmerthal am 25.September 2025
gewählt werden.
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 10. August 2025 an die Gemeinde Emmerthal, Berliner Straße
15, 31860 Emmerthal.
Ansprechpartner: Herr Jan Brockmann, Tel. 05155/69-121,
Email: j.brockmann@emmerthal.de
Emmerthal, 26.07.2025
Gemeinde Emmerthal
Der Bürgermeister
