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Stundungsantrag mit Klärungsbedarf im Zuge der neuen Grundsteuerreform ab 01.01.2025

Vorspann

Voraussetzungen für die Stundung sind:
- Nachweis über die Antragstellung auf Änderung beim Finanzamt

Vorgehensweise:
- 50% der Grundsteuersumme können bis zu endgültigen Entscheidung gestundet werden
- 50% der Grundsteuersumme müssen gezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung

Telefon
(muss zwingend angegeben werden)
Abgabearten*
Zahlweise*

Hinweis:
Die Stundungsraten sind pünktlich gemäß Stundung zu begleichen. Sollte eine
Stundungsrate nicht bezahlt werden ist die Stundung hinfällig. Die Ratenfälligkeit ist immer zum 15. eines Monats.

Unterschrift der/des Antragstellenden* Icon
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*) Pflichtfelder